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Vermögenssteuer abgeschafft
Nachdem jahrelang darüber gesprochen wurde, ist die Vermögenssteuer tatsächlich ab dem Jahr 2008 in Spanien abgeschafft worden. Dies gilt sowohl für "residente", als auch für "nicht-residente" Personen. Somit haben "nicht-residente" Besitzer von Immobilien in Spanien für das Jahr 2008 keine Vermögenssteuererklärung mehr abzugeben. Die Verpflichtung, die Einkommensteuer für von ihren Eigentümern selbst genützte Immobilien zu bezahlen bleibt für "nicht-residente" Personen aber WEITERHIN bestehen!
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Autoummeldungen

Fahren Sie ein Auto mit ausländischem Nummernschild oder wollen Sie ein Fahrzeug nach Spanien einführen? Das Bußgeld für das Fahren mit in Spanien nicht zugelassenen Fahrzeugen beträgt inzwischen bis zu 5.000 Euro. Die Polizeikontrollen wurden in den vergangenen Monaten verstärkt.

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Immobilienverkauf günstiger
2007 hat die lang erwartete Senkung der Steuern über Gewinne aus Immobilien-Veräusserungen durch "nicht-residente" Verkäufer gebracht. Hatte der Steuersatz bis 2006 35 Prozent über den aus dem Verkauf einer Immobilie erzielten Gewinn betragen, wurde dieser mit 1. 1. 2007 auf 18 Prozent gesenkt. Der bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde von dem Käufer einzubehaltende Betrag wurde von 5 Prozent auf 3 Prozent gesenkt.
 
Das Ende der Vermögensgesellschaft
Seit dem 1. 1. 2007 ist die Vermögensgesellschaft, mit ihren bisher geltenden Begünstigungen in Bezug auf die Steuern, die über den Gewinn aus Immobilien-Verkäufen zu entrichten sind, abgeschafft. Gesellschaften, die 2007 in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften verkaufen, haben über die daraus erzielten Gewinne, den generell geltenden Körperschafts-Steuersatz zu bezahlen.
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Senkung der Körperschaftssteuer
Für Gesellschaften mit einer jährlichen Fakturierung bis zu EUR 120.000,00 wurde die Körperschaftssteuer 2007 auf 25 Prozent gesenkt. Gesellschaften und Unternehmen, deren Umsatzvolumen zwischen EUR 120.001 und EUR 8.000.000 pro Jahr beträgt, unterliegen jetzt einem Steuersatz von 32,5 Prozent. Dieser Satz soll im Jahr 2008 auf 30,00 Prozent verringert werden.
 
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Neuigkeiten
Die seit Jahren erwartete Änderung der Erbschafts- und Schenkungs-Steuer ist auf den Balearen seit 1. 1. 2007 in Kraft. Grundlage dafür, welche Vorschriften zur Anwendungen kommen, ist der Wohnsitz des Erblassers innerhalb der letzten 5 Jahre vor seinem Ableben. 
 
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