Home arrow Firmengründungen
Firmengründungen

Für die Firmengründung in Spanien kommen eine Reihe von attraktiven Unternehmensformen in Frage – wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Möglichkeiten vor: Kapitalgesellschaften werden in erster Linie in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada = S.L.) gegründet. Sie müssen mit einem Mindeststammkapital von € 3.006,00 ausgestattet werden. Die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima = S.A.) ist in den Gründungsformalitäten der GmbH. (S.L.) sehr ähnlich. Das vorgeschriebene Mindeststammkapital beträgt für Aktiengesellschaften € 60.000,00 - von diesem Betrag sind bei Gründung mindestens 25 % einzuzahlen.

Aufgrund der mit den Kapitalgesellschaften verbundenen Haftungsbeschränkungen und günstigen Gewinnbesteuerung (Körperschaftssteuersatz ab 2007 für Gewinne bis € 120.000,00/Jahr = 25 %). werden die meisten neu gegründeten Unternehmen in dieser Form gegründet. Einzelunternehmen werden nicht mehr so häufig verwendet, wie noch vor einigen Jahren.

Auch die in Mitteleuropa bekannte Offene Handelsgesellschaft (Sociedad Regular Colectiva – S.R.C.) oder die einfache Kommanditgesellschaft (Soeciedad Comanditaria – S.Com.) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sociedad comanditaria por acciones – S.C.A.) ist in Spanien möglich.



Persona Fisica

Einzelpersonen-Firma / Autonomo

Diese Gesellschaftsform ist für Einzelpersonen interessant, die als Freiberufler oder Selbständige, bzw. als Einzelpersonen-Firma unternehmerisch in Spanien tätig werden wollen. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweis sind nicht erforderlich. Die Persona Fisica haftet unbeschränkt. Gewinne und Verluste des Selbständigen werden in der persönlichen Einkommenssteuererklärung deklariert.

weiter …
 
Comunidad de Bienes

Gesellschaft Bürgerlichen Rechts

Diese Gesellschaftsform ist z.B. für die Kunden interessant, die ihr Unternehmen mit mindestens zwei Personen gründen wollen, somit also Risiken und Erfolge ihres Unternehmens auf mehrere Personen verteilen wollen. Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile an derselben aufgeteilt und von diesen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert.

weiter …
 
Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.L

Gesellschaft mit Beschränkter Haftung, GmbH

Diese Gesellschaftsform ist  eine der flexibelsten Möglichkeiten um unternehmerische Ideen oder Steuersparmodelle in Spanien zu verwirklichen.

Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad Limitada) beträgt 3.006,- €, Sacheinlagen sind alternativ möglich. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen- oder juristischen Person(en) gegründet werden. Die Haftung der Gesellschaft ist beschränkt auf das o.g. Stammkapital bzw. das aus den Einlagen gebildete Vermögen. Die Haftung des oder der Gesellschafter(s) besteht in Höhe der übernommenen Einlageverpflichtung.

weiter …
 
Sociedad Anónima, S.A.

Aktiengesellschaft / AG

Diese Gesellschaftsform empfiehlt sich nur dem Unternehmensgründer, der ähnlich wie bei der GmbH / S.L. seine unternehmerische Aktivität auf eine breitere Basis stellen möchte bzw. einen Börsengang plant.

Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.A. (Sociedad Anónima) beträgt 60.101,-- € - mindestens 25 % hiervon müssen eingezahlt werden. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen- oder juristischen Person(en) gegründet werden.
weiter …
 
Fundación

Stiftung

Für den Gründer interessant, der seine Unternehmensidee unter dem Charakter der Gemeinnützigkeit verwirklichen will.

Inwieweit die Gründung einer Stiftung zweckmäßig ist und ob daraus steuerliche Vorteile erzielt werden können, muss individuell geprüft werden. Das Gründungsprocedere ist ähnlich wie bei der bereits beschriebenen S.L. – die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde ist obligatorisch.

Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zur Vorbereitung der Gründungsurkunde und allen notwendigen notariellen Beurkundungen sowie behördlicher Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne.

 
Suche
Neuigkeiten
Seit dem 1. 1. 2007 ist die Vermögensgesellschaft, mit ihren bisher geltenden Begünstigungen in Bezug auf die Steuern, die über den Gewinn aus Immobilien-Verkäufen zu entrichten sind, abgeschafft. Gesellschaften, die 2007 in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften verkaufen, haben über die daraus erzielten Gewinne, den generell geltenden Körperschafts-Steuersatz zu bezahlen.
 
Newsletter








Made by media&more