Seit dem 1. 1. 2007 ist die Vermögensgesellschaft, mit ihren bisher geltenden Begünstigungen in Bezug auf die Steuern, die über den Gewinn aus Immobilien-Verkäufen zu entrichten sind, abgeschafft. Gesellschaften, die 2007 in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften verkaufen, haben über die daraus erzielten Gewinne, den generell geltenden Körperschafts-Steuersatz zu bezahlen. |