|
Vermögenssteuer abgeschafft |
Nachdem jahrelang darüber gesprochen wurde, ist die Vermögenssteuer tatsächlich ab dem Jahr 2008 in Spanien abgeschafft worden. Dies gilt sowohl für "residente", als auch für "nicht-residente" Personen. Somit haben "nicht-residente" Besitzer von Immobilien in Spanien für das Jahr 2008 keine Vermögenssteuererklärung mehr abzugeben. Die Verpflichtung, die Einkommensteuer für von ihren Eigentümern selbst genützte Immobilien zu bezahlen bleibt für "nicht-residente" Personen aber WEITERHIN bestehen!
|
|
weiter …
|
|
|
Immobilienverkauf günstiger |
|
2007 hat die lang erwartete Senkung der Steuern über Gewinne aus Immobilien-Veräusserungen durch "nicht-residente" Verkäufer gebracht. Hatte der Steuersatz bis 2006 35 Prozent über den aus dem Verkauf einer Immobilie erzielten Gewinn betragen, wurde dieser mit 1. 1. 2007 auf 18 Prozent gesenkt. Der bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde von dem Käufer einzubehaltende Betrag wurde von 5 Prozent auf 3 Prozent gesenkt. |
|
|
Erhöhung der Quellensteuer |
|
Seit dem 1. 1. 2007 hat sich die Quellensteuer, die Mieter von Gewerbeobjekten über die Nettomiete einbehalten müssen, von bisher 15 Prozent auf 18 Prozent erhöht. |
|
|
Erbschafts- und Schenkungssteuer |
|
Die seit Jahren erwartete Änderung der Erbschafts- und Schenkungs-Steuer ist auf den Balearen seit 1. 1. 2007 in Kraft. Grundlage dafür, welche Vorschriften zur Anwendungen kommen, ist der Wohnsitz des Erblassers innerhalb der letzten 5 Jahre vor seinem Ableben. |
|
weiter …
|
|
|
Das Ende der Vermögensgesellschaft |
Seit dem 1. 1. 2007 ist die Vermögensgesellschaft, mit ihren bisher geltenden Begünstigungen in Bezug auf die Steuern, die über den Gewinn aus Immobilien-Verkäufen zu entrichten sind, abgeschafft. Gesellschaften, die 2007 in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften verkaufen, haben über die daraus erzielten Gewinne, den generell geltenden Körperschafts-Steuersatz zu bezahlen. |
|
weiter …
|
|
|
|