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Persona Fisica

Einzelpersonen-Firma / Autonomo

Diese Gesellschaftsform ist für Einzelpersonen interessant, die als Freiberufler oder Selbständige, bzw. als Einzelpersonen-Firma unternehmerisch in Spanien tätig werden wollen. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweis sind nicht erforderlich. Die Persona Fisica haftet unbeschränkt. Gewinne und Verluste des Selbständigen werden in der persönlichen Einkommenssteuererklärung deklariert.

Die Einkommenssteuersätze liegen in Spanien, je nach
Höhe des Einkommens, zwischen 15 Prozent und 45 Prozent.

Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie, etc.)

Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zu allen notwendigen behördlichen Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne.
 
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Neuigkeiten
Nachdem jahrelang darüber gesprochen wurde, ist die Vermögenssteuer tatsächlich ab dem Jahr 2008 in Spanien abgeschafft worden. Dies gilt sowohl für "residente", als auch für "nicht-residente" Personen. Somit haben "nicht-residente" Besitzer von Immobilien in Spanien für das Jahr 2008 keine Vermögenssteuererklärung mehr abzugeben. Die Verpflichtung, die Einkommensteuer für von ihren Eigentümern selbst genützte Immobilien zu bezahlen bleibt für "nicht-residente" Personen aber WEITERHIN bestehen!
 
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