Einzelpersonen-Firma / Autonomo
Diese Gesellschaftsform ist für Einzelpersonen interessant, die als Freiberufler oder Selbständige, bzw. als Einzelpersonen-Firma unternehmerisch in Spanien tätig werden wollen. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweis sind nicht erforderlich. Die Persona Fisica haftet unbeschränkt. Gewinne und Verluste des Selbständigen werden in der persönlichen Einkommenssteuererklärung deklariert.
Die Einkommenssteuersätze liegen in Spanien, je nach Höhe des Einkommens, zwischen 15 Prozent und 45 Prozent. Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie, etc.) Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zu allen notwendigen behördlichen Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne. |