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Persona Fisica

Einzelpersonen-Firma / Autonomo

Diese Gesellschaftsform ist für Einzelpersonen interessant, die als Freiberufler oder Selbständige, bzw. als Einzelpersonen-Firma unternehmerisch in Spanien tätig werden wollen. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweis sind nicht erforderlich. Die Persona Fisica haftet unbeschränkt. Gewinne und Verluste des Selbständigen werden in der persönlichen Einkommenssteuererklärung deklariert.

Die Einkommenssteuersätze liegen in Spanien, je nach
Höhe des Einkommens, zwischen 15 Prozent und 45 Prozent.

Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie, etc.)

Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zu allen notwendigen behördlichen Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne.
 
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2007 hat die lang erwartete Senkung der Steuern über Gewinne aus Immobilien-Veräusserungen durch "nicht-residente" Verkäufer gebracht. Hatte der Steuersatz bis 2006 35 Prozent über den aus dem Verkauf einer Immobilie erzielten Gewinn betragen, wurde dieser mit 1. 1. 2007 auf 18 Prozent gesenkt. Der bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde von dem Käufer einzubehaltende Betrag wurde von 5 Prozent auf 3 Prozent gesenkt.
 
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