Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Diese Gesellschaftsform ist z.B. für die Kunden interessant, die ihr Unternehmen mit mindestens zwei Personen gründen wollen, somit also Risiken und Erfolge ihres Unternehmens auf mehrere Personen verteilen wollen. Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile an derselben aufgeteilt und von diesen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert.
Die Einkommenssteuersätze liegen in Spanien, je nach Höhe des Einkommens, zwischen 15 Prozent und 45 Prozent. Die Comunidad de Bienes ist ein Unternehmen mit unbeschränkter Haftung. Der Gründungsvertrag kann sowohl in privatschriftlicher Form als auch in Form einer notariellen Gründungsurkunde errichtet werden. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweis sind nicht erforderlich. Die Steuererklärung über die Mehrwertsteuer wird jeweils von der Gesellschaft abgegeben. Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie, etc.) Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zur Vorbereitung des Gründungsvertrages und allen notwendigen behördlichen Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne. |