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Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.L

Gesellschaft mit Beschränkter Haftung, GmbH

Diese Gesellschaftsform ist  eine der flexibelsten Möglichkeiten um unternehmerische Ideen oder Steuersparmodelle in Spanien zu verwirklichen.

Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.L. (Sociedad Limitada) beträgt 3.006,- €, Sacheinlagen sind alternativ möglich. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen- oder juristischen Person(en) gegründet werden. Die Haftung der Gesellschaft ist beschränkt auf das o.g. Stammkapital bzw. das aus den Einlagen gebildete Vermögen. Die Haftung des oder der Gesellschafter(s) besteht in Höhe der übernommenen Einlageverpflichtung.

Die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung. Die S.L. ist bilanzpflichtig. Erzielte Gewinne aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit 30 % Körperschaftssteuer bis zu einem Betrag von 90.151,82 € besteuert. Der übersteigende Betrag mit 35 %. Die Steuererklärung über die Mehrwertsteuer wird jeweils von der Gesellschaft abgegeben.

Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie, etc.)

Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zur Vorbereitung der Gründungsurkunde und allen notwendigen notariellen Beurkundungen sowie behördlicher Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne.
 
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Seit dem 1. 1. 2007 ist die Vermögensgesellschaft, mit ihren bisher geltenden Begünstigungen in Bezug auf die Steuern, die über den Gewinn aus Immobilien-Verkäufen zu entrichten sind, abgeschafft. Gesellschaften, die 2007 in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften verkaufen, haben über die daraus erzielten Gewinne, den generell geltenden Körperschafts-Steuersatz zu bezahlen.
 
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