Aktiengesellschaft / AG Diese Gesellschaftsform empfiehlt sich nur dem Unternehmensgründer, der ähnlich wie bei der GmbH / S.L. seine unternehmerische Aktivität auf eine breitere Basis stellen möchte bzw. einen Börsengang plant. Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen S.A. (Sociedad Anónima) beträgt 60.101,-- € - mindestens 25 % hiervon müssen eingezahlt werden. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen- oder juristischen Person(en) gegründet werden.
Die Haftung der Gesellschaft ist beschränkt auf das o.g. Stammkapital bzw. das aus den Einlagen gebildete Vermögen. Die Haftung des oder der Gesellschafter(s) besteht in Höhe der übernommenen Einlageverpflichtung. Die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung. Die S.A. ist bilanzpflichtig. Erzielte Gewinne aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit 30 % Körperschaftssteuer bis zu einem Betrag von 90.151,82 € besteuert. Der übersteigende Betrag mit 35 %. Die Steuererklärung über die Mehrwertsteuer wird jeweils von der Gesellschaft abgegeben. Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie, etc.) Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zur Vorbereitung der Gründungsurkunde und allen notwendigen notariellen Beurkundungen sowie behördlicher Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne. |