Stiftung
Für den Gründer interessant, der seine Unternehmensidee unter dem Charakter der Gemeinnützigkeit verwirklichen will. Inwieweit die Gründung einer Stiftung zweckmäßig ist und ob daraus steuerliche Vorteile erzielt werden können, muss individuell geprüft werden. Das Gründungsprocedere ist ähnlich wie bei der bereits beschriebenen S.L. – die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde ist obligatorisch. Sprechen Sie mit uns! Ihre Fragen zur Vorbereitung der Gründungsurkunde und allen notwendigen notariellen Beurkundungen sowie behördlicher Anmeldungen inklusive zu erstellender Steuererklärungen etc. beantworten wir gerne.
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