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Autoummeldungen

Fahren Sie ein Auto mit ausländischem Nummernschild oder wollen Sie ein Fahrzeug nach Spanien einführen? Das Bußgeld für das Fahren mit in Spanien nicht zugelassenen Fahrzeugen beträgt inzwischen bis zu 5.000 Euro. Die Polizeikontrollen wurden in den vergangenen Monaten verstärkt.

Unser Unternehmen verfügt über zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Ummeldung von Fahrzeugen aller Art. Wir finden auch in schwierigen Fällen eine optimale und kostengünstige Lösung für die legale Abwicklung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
 
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Neuigkeiten
2007 hat die lang erwartete Senkung der Steuern über Gewinne aus Immobilien-Veräusserungen durch "nicht-residente" Verkäufer gebracht. Hatte der Steuersatz bis 2006 35 Prozent über den aus dem Verkauf einer Immobilie erzielten Gewinn betragen, wurde dieser mit 1. 1. 2007 auf 18 Prozent gesenkt. Der bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde von dem Käufer einzubehaltende Betrag wurde von 5 Prozent auf 3 Prozent gesenkt.
 
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