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Die seit Jahren erwartete Änderung der Erbschafts- und Schenkungs-Steuer ist auf den Balearen seit 1. 1. 2007 in Kraft. Grundlage dafür, welche Vorschriften zur Anwendungen kommen, ist der Wohnsitz des Erblassers innerhalb der letzten 5 Jahre vor seinem Ableben. |