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Das Ende der Vermögensgesellschaft
Seit dem 1. 1. 2007 ist die Vermögensgesellschaft, mit ihren bisher geltenden Begünstigungen in Bezug auf die Steuern, die über den Gewinn aus Immobilien-Verkäufen zu entrichten sind, abgeschafft. Gesellschaften, die 2007 in ihrem Besitz befindliche Liegenschaften verkaufen, haben über die daraus erzielten Gewinne, den generell geltenden Körperschafts-Steuersatz zu bezahlen.
Im kommenden Jahr wird es die Möglichkeit geben, Immobilien, die in Vermögensgesellschaften gehalten werden, steuerfrei in den Privatbesitz der Gesellschafter, die diese in die Gesellschaften eingebracht hatten, zurückzuführen und die Gesellschaften danach zu liquidieren. Hierüber ist, innerhalb der ersten Halbjahres 2007 ein entsprechender Gesellschafterbschluss zu fassen. Die Durchführung der Liquidation muss bis Ende des Jahres 2007 abgeschlossen und im Handelsregister eingetragen sein.

Ob diese Rückführung der Immobilien und die Liquidierung der Gesellschaft zweckmässig ist, wäre in jedem einzelnen Fall zu prüfen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung, um die diversen Aspekte dieser Transaktion zu klären. Wenn Sie ein persönliches Gespräch hierzu wünschen, bitten wir Sie, mit unserer Mitarbeiterin Fr. Elke Buhl - Tel. 971-72-72-29 - E-mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können einen Termin zu vereinbaren.
 
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2007 hat die lang erwartete Senkung der Steuern über Gewinne aus Immobilien-Veräusserungen durch "nicht-residente" Verkäufer gebracht. Hatte der Steuersatz bis 2006 35 Prozent über den aus dem Verkauf einer Immobilie erzielten Gewinn betragen, wurde dieser mit 1. 1. 2007 auf 18 Prozent gesenkt. Der bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde von dem Käufer einzubehaltende Betrag wurde von 5 Prozent auf 3 Prozent gesenkt.
 
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