Nachdem jahrelang darüber gesprochen wurde, ist die Vermögenssteuer tatsächlich ab dem Jahr 2008 in Spanien abgeschafft worden. Dies gilt sowohl für "residente", als auch für "nicht-residente" Personen. Somit haben "nicht-residente" Besitzer von Immobilien in Spanien für das Jahr 2008 keine Vermögenssteuererklärung mehr abzugeben. Die Verpflichtung, die Einkommensteuer für von ihren Eigentümern selbst genützte Immobilien zu bezahlen bleibt für "nicht-residente" Personen aber WEITERHIN bestehen!
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